(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Sven Withus, IT-Beratung & E-Commerce Consulting (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber"), die über die Website www.sven-withus.de oder auf anderem Wege geschlossen werden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Bereich IT-Beratung, E-Commerce Consulting, KI-Integration, Automatisierung und digitale Transformation.
(2) Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
(4) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
(3) Die Annahme kann sowohl schriftlich, per E-Mail als auch durch schlüssiges Verhalten (z.B. Beginn der Leistungserbringung) erfolgen.
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder der individuellen Vereinbarung.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Vergütung wird nach Leistungserbringung bzw. nach vereinbarten Meilensteinen in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat können monatliche Abschlagszahlungen vereinbart werden.
(5) Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
(6) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern zu verlangen.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung der Leistungen angemessen zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber stellt insbesondere rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und sonstigen Materialien zur Verfügung.
(3) Der Auftraggeber benennt einen kompetenten Ansprechpartner, der zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen berechtigt ist.
(4) Verzögerungen aufgrund mangelnder oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer angemessenen Anpassung der Vergütung und der Fristen führen.
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(2) Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
(3) Bei höherer Gewalt und anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich die Fristen angemessen.
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie dem aktuellen Stand der Technik.
(2) Bei Beratungsleistungen haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt.
(3) Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und beträgt maximal die Höhe der vereinbarten Vergütung für das jeweilige Projekt.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
(6) Schadensersatzansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch 3 Jahre nach Erbringung der Leistung.
(1) Alle Rechte an den vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnissen (Konzepte, Dokumentationen, Software, Designs etc.) verbleiben zunächst beim Auftragnehmer.
(2) Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
(3) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte oder eine über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen und erstellten Arbeitsergebnisse als Referenz zu nennen.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
(2) Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche bezeichnet werden oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.
(1) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), beachten.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, werden die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO abschließen.
(3) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung und -verarbeitung selbst verantwortlich.
(1) Dienstverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Werkverträge können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
(5) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(6) Bei Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen nach Aufwand vergütet.
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sven Withus, Löhne, Deutschland, Tel: +49 173 6192310, E-Mail: mail@sven-withus.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: Dezember 2024
Version 1.0